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Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikobelehrung

Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikobelehrung

Risikoanalyse

Die Anlagemöglichkeit als stiller Gesellschafter hat seine gesetzlichen Bestimmungen aus dem Handelsgesetzbuch, HGB und den §§ 230. Neben den allgemeinen Geschäftsbestimmungen sind die Bedingungen im Gesetz verankert.

Als typisch stiller Gesellschafter ist der Anleger am Gewinn sowohl auch am Verlust beteiligt, auch sind Zinsen vereinbart.

Der Anleger hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung oder die Tätigkeiten, noch hat er ein Mitspracherecht für die Gestaltung von Verträgen der ImmoInvest. Ihm steht ein gesetzliches Auskunfts- und Kontrollrecht zu. 

In dem Angebot der ImmoInvest handelt der Anleger als Investor. Die ImmoInvest entscheidet in welche Immobilien das Kapital investiert wird. Die ImmoInvest erwirbt nur solche Immobilien, die ausreichend Mieteinnahmen im Verhältnis zum Kaufpreis und Zustand der Immobilie generieren.

Zum Schutz vor Mietausfällen wird sich die ImmoInvest, da wo es sinnvoll ist, dagegen versichern.

Alle Immobilien sind versichert, sodass im Schadensfall der Versicherer haftet. Alle Versicherungen werden beim Erwerb von Immobilien durch die ImmoInvest überprüft und gegebenenfalls angepasst, sodass im Schadensfall kein finanzieller Verlust eintritt.

Im Fall einer Insolvenz der ImmoInvest hat der Anleger die Möglichkeit, was seine Einlage betrifft, als Gläubiger seinen Anspruch geltend zu machen. Der Anleger hat durch die Rangrücktrittsvereinbarung für den Fall der Insolvenz der Gesellschaft seine Ansprüche hinter alle anderen Schulden der Gesellschaft gestellt.

Der Immobilienmarkt ist ein sich stetig wandelnder Markt. Die Frage, ob in Zukunft geringere Mietpreise von den Mietern der Immobilien zu zahlen sind, als die Aktuellen, lässt sich nicht beantworten. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass es eher immer teurer wird zu mieten.

Risikobewertung

Bei der typisch stillen Beteiligung der ImmoInvest wird das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes minimiert, jedoch kann dieses nicht ausgeschlossen werden. Es können massive Wertverluste der Immobilien eintreten, die im Fall einer Veräußerung oder anderweitiger Verwertung nicht mehr den gezahlten Kaufpreis erzielen. Da die ImmoInvest den gesetzlichen Bestimmungen und dem Markt unterliegt, hat sie keinen Einfluss auf solche Entwicklungen.

Risikobelehrung

Ich, der Anleger, erkläre hiermit, dass ich über das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes als typisch stiller Gesellschafter mit der ImmoInvest informiert worden bin. Insbesondere bin ich über die Auswirkung der qualifizierten Nachrangklausel mir bewusst. Ich habe die Risikoanalyse und die Risikobewertung verstanden.

Zum Original Dokument: http://kuffner-immoinvest.de/risikoanalyse/

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kuffner–ImmoInvest GmbH, 38855 Wernigerode, Breite Straße 42, Fax: 03943/ 5399273, E-Mail: info-invest@kuffner-immo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Arte der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und bis spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der vom Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an:

Kuffner- ImmoInvest GmbH, 38855 Wernigerode, Breite Straße 42

Fax:   03943/ 5399273

E- Mail: info-invest@kuffner-immo.de

Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)
  • Name des/ der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/ der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/ der Verbraucher (s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Zum Original Dokument: http://kuffner-immoinvest.de/widerrufsbelehrung/

Allgemeine Geschäftsbedingungen - typisch stille Gesellschaft - Immoinvest

Allgemeine Geschäftsbedingungen – typisch stille Gesellschaft – ImmoInvest

§ 1 Präambel

Das Unternehmen Kuffner – ImmoInvest GmbH, genannt ImmoInvest, hat seinen Sitz in 38855 Wernigerode, Breite Straße 42. Die ImmoInvest ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der HRB Nummer 32175 eingetragen. Die ImmoInvest gibt Anlegern die Möglichkeit der Kapitalbeteiligung/ stillen Beteiligung, zu den Bedingungen des Vertrages und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Rechte und Pflichten des Anlegers

 

Der Anleger übt seine Rechte aus den Bedingungen des HGB (Handelsgesetzbuch) §§ 230 aus. Der Anleger hat die Pflicht, seine Einlage zuzüglich des Agios zu erbringen und an die ImmoInvest zu zahlen. Der Anleger erhält für seine Einlage eine Verzinsung. Er ist sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Der Anspruch auf Zinsen und Gewinne entsteht mit der Investition der Einlage durch die ImmoInvest in das beschriebene Geschäftsmodell.

 

§ 3 Rechte und Pflichten der ImmoInvest

 

Die ImmoInvest übt ihre Pflichten aus den Bedingungen des HGB (Handelsgesetzbuch) §§ 230 aus. Die ImmoInvest hat die Pflicht, die Einlage so sinnvoll zu investieren, dass die erwarteten Zinsen und Gewinne erwirtschaftet werden können. ImmoInvest hat das Recht auf die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Geschäftszwecks. Die ImmoInvest kann die Einlage in jede andere Geschäftstätigkeit/ Anlageform investieren, solange es wirtschaftlich sinnvoll erscheint. ImmoInvest kann Leistungen oder Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Das Agio steht allein der ImmoInvest zu. Der ImmoInvest steht die alleinige Geschäftsführung zu.

 

§ 4 Konten des Anlegers

 

Die ImmoInvest führt für den Anleger folgende Konten: Einlagekonto, Agiokonto, Gewinnkonto und Verlustkonto

 

§ 5 Gewinn- und Verlustzuweisung, Aufteilung, Geschäftsjahr

 

Aus den Gewinnen der ImmoInvest erhalten die stillen Gesellschafter einen Gewinnanteil von 20% bezogen auf ihre Einlagen. Bei unterjähriger Mitgliedschaft entsprechend anteilsmäßig zum Geschäftsjahr, welches das Kalenderjahr ist. Der Gewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr wird bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres festgestellt werden. Verluste werden bis maximal der Höhe der Einlage zugewiesen.

 

§ 6 Beginn, Dauer und Kündigung, Tod des Gesellschafters

 

Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Beitritts und wird für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Die Dauer ergibt sich aus dem Datum des Eingangs der Zeichnungssumme und des Agios auf das Konto der ImmoInvest oder/ und deren Verfügbarkeit. Der Vertrag verlängert sich immer automatisch um 12 Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigung ist frühstens im fünften Jahr mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende möglich. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf es einer schriftlichen Form gegenüber der Vertragspartei. Sonderkündigungsrecht: Die ImmoInvest hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Zum Beispiel: Bei Verkauf von Immobilien, bei keinem Bedarf des Kapitals des Anlegers, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für Inhaber von Immobilien, Veränderung des Marktes, die es nicht erlauben in Immobilien zu investieren, usw. Bei Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, die Mitgliedschaft nicht beendet. Die Erben treten an seine Stelle.

 

§ 7 Auseinandersetzung

 

Nach Beendigung des Vertrages erhält der Anleger ein Auseinandersetzungsguthaben, welches sich aus dem Saldo seiner Konten zusammensetzt.

 

§ 8 Insolvenz der ImmoInvest, qualifizierte Nachrangklausel

 

Wird über das Vermögen der ImmoInvest das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann der stille Gesellschafter wegen der Einlage seine Forderungen als Insolvenzgläubiger geltend machen. Für die Forderungen gegen die Gesellschaft tritt der Rangrücktritt in der Weise, dass der Anleger nur dann Befriedigung verlangen kann, wenn diese aus einem Bilanzgewinn, einem Liquidationsüberschuss oder aus weiteren, die sonstigen Schulden der Gesellschaft übersteigendem Vermögen der Gesellschaft beglichen werden können. Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Gelder in der Insolvenz oder Liquidation der ImmoInvest erfolgt erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der ImmoInvest, die Forderung also hinter die in § 39 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 der Insolvenzordnung (InsO) genannten Forderungen zurücktritt. Zusätzlich wird vereinbart, dass eine Befriedigung der Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens nur aus freiem, nicht zur Schuldendeckung benötigten Vermögen verlangt werden kann, die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung mithin solange ausgeschlossen ist, als sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen würde.

 

§ 9 Erfüllungsort, Schriftform und Salvatorische Klausel

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist immer der Sitz des Beklagten. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag enthält Lücken, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollt und wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke.

 

Stand: 01. Oktober 2024

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Alternative

Um trotzdem in den Genuss von den Vorteilen von Immobilieneigentum zu kommen ohne diese Probleme, bietet die Immoinvest ein sehr attraktives Angebot. Sie beteiligen sich ausschließlich nur als Investor an den Immobilien der Immoinvest.

Vorteile

Beteiligung schon ab 5.500 Euro! Keine Finanzierung einer Immobilie und lästige Bankbesuche, keine Plichttermine oder Verantwortung bezüglich einer Immobilie, daher keine nervige Mietersuche, Abrechnungen, Ärger oder Bürokratie. Sie erhalten eine Grundverzinsung von 4,00 % und 20% Gewinnbeteiligung pro Jahr auf Ihre Einlage. Wie funktioniert das? Die Immoinvest kann in Immobilien investieren, die dem allermeisten Menschen nicht zugänglich sind. Der Grund ist relativ einfach. Die Immoinvest kann durch das Kapital der Investoren Immobilien erwerben, die einen sehr hohen Kaufpreis haben und gleichzeitig eine deutlich höhere Mietrendite erzielen, als es Immobilien der untersten Preisklasse erwirtschaften. Der Anleger ist dann mit seiner Einlage an Immobilien beteiligt, die auch mehrere Millionen Euro wert sind.

Herausforderung

Millionen von Bürgern tun sich schwer mit dem Erwerb von Immobilien, die sie als Kapitalanlage oder auch für die Sicherung der Altersvorsorge nutzen wollen. In den meisten Fällen reicht das Einkommen und das Eigenkapital nicht aus, um in eine wirklich attraktive und solide Immobilie zu investieren. Nicht nur, dass in den meisten Fällen der Anleger einen viel zu hohen Kaufpreis für seine Immobilie zahlt, nein, vielfach beginnt der Ärger mit der Immobilie sofort nach dem Erwerb. Plötzlich ist der Mieter weg, Leerstand verbunden mit Mietausfall und die Finanzierung wird zum Fiasko. Mängel, Instandhaltung, Ärger um jede Kleinigkeit, die dann folgen. Nicht zuletzt, der enorme Aufwand an Bürokratie, Abrechnungen, Steuern, usw. Verwaltung, die sich um die Immobilie kümmert, sind meist teuer und man begibt sich in eine Abhängigkeit, der die Eigentümer nicht mehr überblicken kann. Auch nerven viele Menschen die Eigentümerversammlungen und das teilweise mehrheitlich gegen seine Wünsche entschieden wird. Ganz schnell ist man dann mitverpflichtet, z.B. das neue Dach mitzufinanzieren…