Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikobelehrung
Risikoanalyse
Risikoanalyse
Die Anlagemöglichkeit als stiller Gesellschafter hat seine gesetzlichen Bestimmungen aus dem Handelsgesetzbuch, HGB und den §§ 230. Neben den allgemeinen Geschäftsbestimmungen sind die Bedingungen im Gesetz verankert.
Als typisch stiller Gesellschafter ist der Anleger am Gewinn sowohl auch am Verlust beteiligt, auch sind Zinsen vereinbart.
Der Anleger hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung oder die Tätigkeiten, noch hat er ein Mitspracherecht für die Gestaltung von Verträgen der ImmoInvest. Ihm steht ein gesetzliches Auskunfts- und Kontrollrecht zu.
In dem Angebot der ImmoInvest handelt der Anleger als Investor. Die ImmoInvest entscheidet in welche Immobilien das Kapital investiert wird. Die ImmoInvest erwirbt nur solche Immobilien, die ausreichend Mieteinnahmen im Verhältnis zum Kaufpreis und Zustand der Immobilie generieren.
Zum Schutz vor Mietausfällen wird sich die ImmoInvest, da wo es sinnvoll ist, dagegen versichern.
Alle Immobilien sind versichert, sodass im Schadensfall der Versicherer haftet. Alle Versicherungen werden beim Erwerb von Immobilien durch die ImmoInvest überprüft und gegebenenfalls angepasst, sodass im Schadensfall kein finanzieller Verlust eintritt.
Im Fall einer Insolvenz der ImmoInvest hat der Anleger die Möglichkeit, was seine Einlage betrifft, als Gläubiger seinen Anspruch geltend zu machen. Der Anleger hat durch die Rangrücktrittsvereinbarung für den Fall der Insolvenz der Gesellschaft seine Ansprüche hinter alle anderen Schulden der Gesellschaft gestellt.
Der Immobilienmarkt ist ein sich stetig wandelnder Markt. Die Frage, ob in Zukunft geringere Mietpreise von den Mietern der Immobilien zu zahlen sind, als die Aktuellen, lässt sich nicht beantworten. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass es eher immer teurer wird zu mieten.
Risikobewertung
Bei der typisch stillen Beteiligung der ImmoInvest wird das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes minimiert, jedoch kann dieses nicht ausgeschlossen werden. Es können massive Wertverluste der Immobilien eintreten, die im Fall einer Veräußerung oder anderweitiger Verwertung nicht mehr den gezahlten Kaufpreis erzielen. Da die ImmoInvest den gesetzlichen Bestimmungen und dem Markt unterliegt, hat sie keinen Einfluss auf solche Entwicklungen.
Risikobelehrung
Ich, der Anleger, erkläre hiermit, dass ich über das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes als typisch stiller Gesellschafter mit der ImmoInvest informiert worden bin. Insbesondere bin ich über die Auswirkung der qualifizierten Nachrangklausel mir bewusst. Ich habe die Risikoanalyse und die Risikobewertung verstanden.