Allgemeine Geschäftsbedingungen
Typisch stille Gesellschaft - ImmoInvest
- 1 Präambel
Das Unternehmen Kuffner – ImmoInvest GmbH, genannt ImmoInvest, hat seinen Sitz in 38855 Wernigerode, Breite Straße 42. Die ImmoInvest ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der HRB Nummer 32175 eingetragen. Die ImmoInvest gibt Anlegern die Möglichkeit der Kapitalbeteiligung/ stillen Beteiligung, zu den Bedingungen des Vertrages und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 2 Rechte und Pflichten des Anlegers
Der Anleger übt seine Rechte aus den Bedingungen des HGB (Handelsgesetzbuch) §§ 230 aus. Der Anleger hat die Pflicht, seine Einlage zuzüglich des Agios zu erbringen und an die ImmoInvest zu zahlen. Der Anleger erhält für seine Einlage eine Verzinsung. Er ist sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Der Anspruch auf Zinsen und Gewinne entsteht mit der Investition der Einlage durch die ImmoInvest in das beschriebene Geschäftsmodell.
- 3 Rechte und Pflichten der ImmoInvest
Die ImmoInvest übt ihre Pflichten aus den Bedingungen des HGB (Handelsgesetzbuch) §§ 230 aus. Die ImmoInvest hat die Pflicht, die Einlage so sinnvoll zu investieren, dass die erwarteten Zinsen und Gewinne erwirtschaftet werden können. ImmoInvest hat das Recht auf die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Geschäftszwecks. Die ImmoInvest kann die Einlage in jede andere Geschäftstätigkeit/ Anlageform investieren, solange es wirtschaftlich sinnvoll erscheint. ImmoInvest kann Leistungen oder Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Das Agio steht allein der ImmoInvest zu. Der ImmoInvest steht die alleinige Geschäftsführung zu.
- 4 Konten des Anlegers
Die ImmoInvest führt für den Anleger folgende Konten: Einlagekonto, Gewinnkonto und Verlustkonto
- 5 Gewinn- und Verlustzuweisung, Aufteilung, Geschäftsjahr
Aus den Gewinnen der ImmoInvest erhalten die stillen Gesellschafter einen Gewinnanteil von 20% bezogen auf ihre Einlagen. Bei unterjähriger Mitgliedschaft entsprechend anteilsmäßig zum Geschäftsjahr, welches das Kalenderjahr ist. Der Gewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr wird bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres festgestellt werden. Verluste werden bis maximal der Höhe der Einlage zugewiesen.
- 6 Beginn, Dauer und Kündigung, Tod des Gesellschafters
Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Beitritts und wird für die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich immer automatisch um 12 Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigung ist frühstens im zehnten Jahr mit einer Frist von sechs Monaten möglich. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf es einer schriftlichen Form gegenüber der Vertragspartei.
Sonderkündigungsrecht: Die ImmoInvest hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen.
Zum Beispiel: Bei Verkauf von Immobilien, bei keinem Bedarf des Kapitals des Anlegers, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für Inhaber von Immobilien, Veränderung des Marktes, die es nicht erlauben in Immobilien zu investieren, usw. Bei Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, die Mitgliedschaft nicht beendet. Die Erben treten an seine Stelle.
- 7 Auseinandersetzung
Nach Beendigung des Vertrages erhält der Anleger ein Auseinandersetzungsguthaben, welches sich aus dem Saldo seiner Konten zusammensetzt.
- 8 Insolvenz der ImmoInvest, qualifizierte Nachrangklausel
Wird über das Vermögen der ImmoInvest das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann der stille Gesellschafter wegen der Einlage seine Forderungen als Insolvenzgläubiger geltend machen. Für die Forderungen gegen die Gesellschaft tritt der Rangrücktritt in der Weise, dass der Anleger nur dann Befriedigung verlangen kann, wenn diese aus einem Bilanzgewinn, einem Liquidationsüberschuss oder aus weiteren, die sonstigen Schulden der Gesellschaft übersteigendem Vermögen der Gesellschaft beglichen werden können. Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Gelder in der Insolvenz oder Liquidation der ImmoInvest erfolgt erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der ImmoInvest, die Forderung also hinter die in § 39 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 der Insolvenzordnung (InsO) genannten Forderungen zurücktritt. Zusätzlich wird vereinbart, dass eine Befriedigung der Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens nur aus freiem, nicht zur Schuldendeckung benötigten Vermögen verlangt werden kann, die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung mithin solange ausgeschlossen ist, als sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen würde.
- 9 Erfüllungsort, Schriftform und Salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist immer der Sitz des Beklagten. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag enthält Lücken, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollt und wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke.
Stand: 30. Oktober 2023